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Zinsgünstige Darlehen für die Eigenheimförderung
Förderberechtigt sind Haushalte mit Kindern oder schwerbehinderten Angehörigen, die die vom Land festgelegten Einkommensgrenzen einhalten. Eine dreiköpfige Familie darf beispielsweise über ein Bruttoeinkommen bis zu 42.400 Euro, eine vierköpfige Familie bis zu 50.900 Euro verfügen. Gefördert wird sowohl der Neubau, als auch der Erwerb eines Altbaus, letzterer allerdings nur bei Einhaltung bzw. Herstellung energetischer Mindestanforderungen. Während der Erwerb eines Eigenheimes in allen Kommunen des Kreises gefördert werden kann, ist dies bei Neubauten in Borgholzhausen, Halle (Westf.), Steinhagen, Versmold und Werther (Westf.) nur in Ausnahmefällen möglich.
Die Höhe des Förderdarlehens ist neben der Objektart vom Bauort und der Haushaltsgröße abhängig. So erhält eine vierköpfige Familie für den Neubau eines Eigenheimes in Gütersloh ein Förderdarlehen in Höhe von 93.000 Euro. Bei einem Erwerb sind abhängig von dem energetischen Zustand des Gebäudes 61.100 oder 68.400 Euro als Förderdarlehen möglich.
Für diese Förderdarlehen werden lediglich 0,5 Prozent Zinsen erhoben. Auch wenn zudem noch ein Verwaltungskostenbeitrag von ebenfalls 0,5 Prozent anfällt, ergibt sich eine Differenz zu Angeboten auf dem freien Markt und damit eine Zinsersparnis.
Für eine Beratung steht im zuständigen Sachgebiet Wohnungsbauförderung beim Kreis Gütersloh Irmgard Wostmann unter Telefon (05241) 85-1950 als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Informationen zur Wohnungsbauförderung auch auf der Homepage des Kreises Gütersloh www.kreis-guetersloh.de unter »Bauen, Wohnen, Immissionen«.
