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Fragen der Ratsmitglieder zur FlüchtlingsthematikZoom Button

Joachim Martensmeier, Foto: GPR, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Fragen der Ratsmitglieder zur Flüchtlingsthematik

Welche (Wohn-) Immobilien in städtischem Eigentum sind für die Unterbringung von Flüchtlingen grundsätzlich geeignet? Wie ist deren derzeitige Verwendung?

Städtische Wohnimmobilien, die für die Unterbringung zugewiesener Flüchtlinge geeignet sind und zur Verfügung stehen, werden für diesen Zweck genutzt. Im Übrigen sind die städtischen Wohnimmobilien vermietet. Wenn Wohnraum frei wird, können sie dann belegt und genutzt werden, wenn die Betroffenen ein dauerhaftes Bleiberecht und damit verbunden auch Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben. In diesen Fällen handelt es sich dem Grunde nach um gleichberechtigte Wohnungssuchende.

Welche Auswirkungen hat der Flüchtlingsstrom auf die laufende Schulentwicklungsplanung?

Die derzeit in Erarbeitung stehende Schulentwicklungsplanung umfasst den Zeitraum 2016 bis 2021. Daher ist zu unterscheiden zwischen der aktuellen Beschulung von Flüchtlingskindern, die jetzt in Gütersloh leben, und der Berücksichtigung dieser Aufgabe im Planungszeitraum. Aktuell werden Flüchtlingskinder je nach Alter in mehreren Grund- und weiterführenden Schulen beschult und besonders, vor allem im Erwerb der deutschen Sprache, gefördert. Bei der Ermittlung der Schülerzahlprognose für die Schulentwicklungsplanung sind die Größen: Geburtenquotient und Wanderungsbewegung (sprich: Effekte aus Zu- und Wegzug), maßgeblich. In die Ermittlung der Wanderungsbewegung werden Veränderungen durch den Zuzug von Flüchtlingskindern einbezogen. Wie valide diese Zahlen am Ende sein werden, vermag die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt – sicherlich nachvollziehbar – nicht mit letzter Sicherheit zu sagen.

Gibt es ausreichende Sprachkurse? Durch wen werden sie angeboten?

Im derzeit gesetzlich gegebenen Rahmen gibt es genug Kurse. Allerdings haben Berechtigung und Zugang zu einem »Integrationskurs« (600 Stunden inusive Sprachkurs) nur anerkannte Asylbewerber. Deren Teilnahme wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanziert. Anbieter sind die Volkshochschule der Stadt Gütersloh und das Institut Inlingua, die beide vom BAMF anerkannt sind. Die Frage nach »ausreichenden« Sprachkursen beinhaltet neben der Quantität möglicherweise auch die Qualität (Abschlüsse von A1 – einfache sprachliche Kompetenzen – bis C2 – Deutschkenntnisse auf annähernd muttersprachlichem Niveau). Der Bedarf und das Bedürfnis, sprachliche Kompetenz zu erwerben, ist bei den betroffenen nach aller Erfahrung sehr groß. Diese Interessen zu bedienen, scheitert zur Zeit an den gegebenen Rahmenbedingungen, zu denen – neben den zu organisierenden Kursen – auch die Finanzierung gehört. Hier ist aber aktuell auf Seiten des Gesetzgebers einiges in Bewegung und sind insoweit Änderungen zu erwarten. In Gütersloh gibt es aufgrund des Engagements von Stiftungen und ehrenamtlich tätigen Menschen eine Reihe von Initiativen zur Unterstützung von Flüchtlingen beim Erwerb der deutschen Sprache, zumindest auf einem Level zur Bewältigung alltagspraktischer Aufgaben.
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