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Kreis Gütersloh, jeder ab 12 Jahren kann Termin buchen, Termine in der Impfstelle freiZoom Button

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Kreis Gütersloh, jeder ab 12 Jahren kann Termin buchen, Termine in der Impfstelle frei

Kreis Gütersloh, jeder ab 12 Jahren kann Termin buchen, Termine in der Impfstelle frei

Der Kreis Gütersloh erinnert an das Impfangebot in der Impfstelle an der Marienfelder Straße: Die Koordinierende #Covid #Impfeinheit des Kreises Gütersloh (»#KoCI«) hat aktuell viele freie Termine im Buchungssystem. Jeder ab 12 Jahren kann sich dort einen Termin für eine #Erstimpfung, #Zweitimpfung oder #Boosterimpfung holen. »Wir erleben es immer wieder, dass Bürgerinnen und Bürger erstaunt sind, dass wir auch BioNTech verimpfen. Es ist ausreichend Impfstoff vorhanden«, betont die »KoCI« Leiterin Sandra Lange. Alle acht Impfstraßen sind derzeit in Betrieb, 1.100 Impfungen könnten so jeden Tag erfolgen. Nach der mündlichen Zusage durch die Landesregierung #NRW ist der Betrieb der Impfstelle vorerst bis Ende April gesichert – das Land NRW kommt für die anfallenden Kosten in voller Höhe auf.
 
Alle Ü12 Impfungen können im Buchungsportal unter www.kreis-guetersloh.de/impfstelle online reserviert werden. Kinder und Jugendliche, die noch nicht 16 Jahre alt sind, müssen bei ihrem Termin von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. In der Impfstelle stehen extra #Kinderärzte und #Fachärzte zum Aufklärungsgespräch bereit. Bei allen Impfungen von Personen unter 30 Jahren kommt der Impfstoff von BioNTech zum Einsatz. Verimpft wird darüber hinaus der zweite #mRNA Impfstoff von #Moderna und der Vectorimpfstoff von #Johnson & Johnson. Die Nachfrage nach dem letztgenannten ist jedoch spürbar zurückgegangen. An den ersten drei Tagen dieser Woche gab es lediglich drei Impfungen mit Johnson & Johnson in der Impfstelle.

Mitbringen müssen alle Impflinge ihr Ausweisdokument. Auch die sorgeberechtigten Begleitpersonen von Kindern unter 16 Jahren müssen sich ausweisen können. Dabei muss aus den Dokumenten hervorgehen, dass die Begleitung und der Impfling zusammengehören. Bei #Zweitimpfungen und #Auffrischungsimpfungen muss auch in jedem Fall der #Impfpass vorgelegt werden, bei Erstimpfungen ist dies nicht unbedingt nötig. Im Idealfall haben die Impflinge auch ihre elektronische #Gesundheitskarte dabei.

Achtung

Kinderimpfungen und Jugendimpfungen ab 12 Jahren sind lediglich in der Impfstelle möglich. Bei den mobilen Impfstationen kann diese Altersgruppe nicht geimpft werden. Dort können sich ausschließlich Personen ab 16 Jahren ihren Piks geben lassen.

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