Dreieck

Dreiecksplatz

 Kultur   Gewerbe   Gastronomie   Blog 

Kreis Gütersloh, Storck KG beantragt Neubrunnen, Einwendungen und Stellungnahmen werden erörtertZoom Button

Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Kreis Gütersloh, Storck KG beantragt Neubrunnen, Einwendungen und Stellungnahmen werden erörtert

Kreis Gütersloh, Storck KG beantragt Neubrunnen, Einwendungen und Stellungnahmen werden erörtert

Zu Beginn des Jahres 2021 hat die #Storck KG in Halle (Westfalen) bei der unteren Wasserbehörde des Kreises #Gütersloh einen Antrag auf Änderung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die bestehenden #Brunnen und zur Integration eines geplanten Neubrunnens gestellt. In der Zwischenzeit hat die untere Wasserbehörde des Kreises Gütersloh die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖBs) eingeholt und das Vorhaben für die Öffentlichkeit zur Auslage gebracht.

Diese Verfahrensschritte sind Teil des festgelegten Prozederes, die bei derartigen Anträgen zur Anwendung kommen muss. Mit der Offenlage und der Information über die Offenlage soll bezweckt werden, dass sich jeder Bürger ein Bild über das geplante Vorhaben machen kann, um bei Bedarf Einwendungen vorzubringen. Zusätzlich gehört dazu, die Träger öffentlicher Belange wie andere Behörden und Naturschutzverbände anzuschreiben, um deren Stellungnahmen in die Bewertung einfließen lassen zu können.

Da diese schriftlichen Einwendungen und Stellungnahmen nun vorliegen, können die Argumente des Antragsstellers sowie der Einwender nun in einem gemeinsamen Termin besprochen werden. Zu diesem nicht öffentlichen Erörterungstermin werden ausschließlich Vertreter des Antragstellers und die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgeben haben, sowie die Bürger, die Einwendungen vorgebracht haben, vom Kreis Gütersloh eingeladen.

Die untere Wasserbehörde leitet die Verhandlung als neutrale #Instanz und protokolliert die vorgebrachten Argumente. Im Anschluss an die Sitzung werden die Stellungnahmen und die Einwände zusammen mit den Ergebnissen des Erörterungstermines durch die untere Wasserbehörde bewertet.

Sollten nach der Erörterung fachliche Fragen nicht ausreichend für eine Entscheidung beantwortet sein, kann die untere Wasserbehörde weitere Untersuchungen und Dokumente anfordern oder ihrerseits weitere Fachexpertise hinzuziehen. »Wir entscheiden aufgrund der fachlichen Informationen, die uns vorliegen. Reichen uns die Informationen nicht aus, schalten wir auch weitere #Gutachter ein, wenn das notwendig ist«, so Henrik Egeler, Abteilungsleiter #Tiefbau und Vorsitzender beim Erörterungstermin. 

Kreis Gütersloh Online
  HOME     IMPRESSUM     DATENSCHUTZ  
Gütsel Skyline
Gütsel Print und Online Ampersand + SEO Gütersloh