Dreieck

Dreiecksplatz

 Kultur   Gewerbe   Gastronomie   Blog 

Rheda Wiedenbrück, Stadt erhält Zuwendungsbescheid von der BezirksregierungZoom Button

Foto: Steg NRW, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Rheda Wiedenbrück, Stadt erhält Zuwendungsbescheid von der Bezirksregierung

Rheda Wiedenbrück, Stadt erhält Zuwendungsbescheid von der Bezirksregierung

#Rheda #Wiedenbrück, 28. Dezember 2022

Der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Detmold macht nun die Umsetzung mehrerer ISEK Projekte in der Rhedaer Innenstadt möglich.

Worum geht es in den Projekten?

A 7.1 Machbarkeitsstudie Rathausquartier

Das #ISEK führt 5 entwickelte Szenarien auf, die verschiedene Entwicklungsvarianten für das Rathausumfeld aufzeigen. Diese Szenarien weiterzudenken sollte Bestandteil der Machbarkeitsstudie Rathausquartier sein. Allerdings haben sich die aktuellen pandemischen Umstände auf die Arbeitsweisen ausgewirkt. Zudem sind die räumlichen Kapazitäten im Rathaus ausgeschöpft, weshalb bereits einzelne Fachbereiche ausgelagert werden mussten. Mit Hilfe der Machbarkeitsstudie soll nun eruiert werden, welche Arbeitsweisen sich in Zukunft als sinnvoll erweisen und welche Auswirkungen diese auf die Nutzung der Raumflächen im Rathaus und seinem Umfeld haben.

B 10 Maßnahme der Öffentlichkeitsbeteiligung – Bürgerforum Quartier Bleichstraße

Ziel ist es, das #Quartier Bleichstraße durch eine grüne Gestaltung der #Freiflächen, der Schaffung von Aufenthaltsqualität sowie die vorhandene Vernetzung qualitativ aufzuwerten. Ebenerdige Parkplätze sollen erhalten und dem vorhandenen Baum- und Grünpflanzenbestand soll mehr Raum für einen vitaleren Wuchs ermöglicht werden. Angedacht ist eine zweistufige intensive Bürgerbeteiligung, welche gemeinsam mit einem moderationserfahrenen Landschaftsarchitekturbüro durchgeführt werden soll. Ergebnisse der Beteiligungen sollen skizzenhafte, freiraumplanerische Entwürfe sein.

D 4.1 Barrierefreie Erschließung des Bürogebäudes Bahnhof

Um Besuchern und Mitarbeitern der Verwaltung eine barrierefreie Nutzung des Bürogebäudes Bahnhof zu ermöglichen, soll ein Personenaufzug eingebaut werden.

D 4.2 Umbau der ehemaligen #DRK Räume zur Nutzung für die Verwaltung

Um die Anzahl der Arbeitsplätze zu erhöhen, sollen im Bahnhofsgebäude vollwertige und flexible temporäre Arbeitsplätze sowie ein Publikumswartebereich und eine Besprechungszone entstehen. Die Erweiterung der Nutzfläche für die Verwaltung ermöglicht einen wirtschaftlicheren Betrieb des Aufzuges und ergänzt wichtige Funktionen, die im bisher genutzten Raumbestand nicht realisierbar sind. Dem DRK konnten erfolgreich Ersatzräume in einem anderen städtischen Gebäude angeboten werden.

Beantragt worden war die Förderung für die folgenden 6 ISEK Maßnahmen

  1. A 7.1 Machbarkeitsstudie Rathausquartier

  2. B 5 Pilotprojekt Wohnen in der Innenstadt

  3. B 10 Maßnahme der Öffentlichkeitsbeteiligung – Bürgerforum Quartier Bleichstraße

  4. C 17 Aufwertung Bahnunterführung Herzebrocker Straße

  5. D 4.1 Barrierefreie Erschließung des Bürogebäudes Bahnhof

  6. D 4.2 Umbau der ehemaligen DRK Räume

Da die Fördertöpfe der #Städtebauförderung überzeichnet sind, wurden in Rheda-Wiedenbrück, aber auch in weiteren Kommunen Nordrhein Westfalens, nicht alle beantragten Projekte bewilligt. So wurde beispielsweise die Aufwertung der Bahnunterführung Herzebrocker Straße für das Jahr 2022 nicht bewilligt. Die Stadt Rheda Wiedenbrück nutzt ihre jährliche Chance und hat aus diesem Grund erneut eine Förderung zur Umsetzung in 2023 für diese Maßnahme beantragt. Die Umsetzung des bewilligten Pilotprojekts »Wohnen in der Innenstadt« wird im Rahmen der Quartierskonzepte weiterverfolgt.

Wie war das nochmal mit der Städtebauförderung?

Die sogenannte »Städtebauförderung« kann als Finanzhilfe des Bundes verstanden werden, die durch Mittel der Länder sowie der Kommunen ergänzt wird. Je nach Bedarf, bzw. Ausgangslage der jeweiligen Kommune, kann auf verschiedene Städtebauförderprogramme zurückgegriffen werden. In der Rhedaer Innenstadt greift das Programm »Lebendige Zentren«.

Um Städtebaufördermittel beantragen zu können, muss durch die Kommune ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) aufgestellt und durch den Rat der Stadt beschlossen werden. Das ISEK Innenstadt #Rheda wurde im Oktober 2018 vom Rat der Stadt einstimmig beschlossen.

Bei einem ISEK handelt es sich um ein informelles, strategisches und zugleich operatives Planungsinstrument. Für einen räumlich abgegrenzten Bereich werden Handlungsbedarfe, Zielvorstellungen und Entwicklungsmaßnahmen aufgezeigt.

Auch wenn das ISEK bereits beschlossen ist, die Umsetzung jeder Maßnahme muss vor dem Hintergrund finanzieller Möglichkeiten geprüft werden. Für jede einzelne Maßnahme muss zum Stichtag des 30. Septembers 2022 separat ein Förderantrag bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt werden. In der Regel wird der Kommune im darauffolgenden Jahr ein Zuwendungsbescheid über die bewilligten Maßnahmen zugestellt. Erst wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt, darf die Kommune mit der Maßnahmenumsetzung beginnen.

Jede Kommune hat eine individuelle Förderquote. Die Stadt Rheda-Wiedenbrück erhält für die Maßnahmen im Rahmen des ISEK Innenstadt Rheda eine Förderung von Bund und Land in Höhe von 50 Prozent und hat einen Eigenanteil von 50 Prozent aufzubringen.

Es kommt vor, dass die Bezirksregierung nicht alle beantragten Maßnahmen genehmigt. Dies kann unter anderem daran liegen, dass Maßnahmen mit höherer Priorität vorgezogen werden oder die Fördertöpfe überzeichnet sind. Weitere Infos zum ISEK Innenstadt Rheda hier

Stadtteilbüro Rheda Online
  HOME     IMPRESSUM     DATENSCHUTZ  
Gütsel Skyline
Gütsel Print und Online Ampersand + SEO Gütersloh