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Blockbuster: Streaming Anbieter bewerben lieber Billig Content. Foto: Frank Reppold, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Streaming Anbieter bevorzugen Billig Content

Streaming Anbieter bevorzugen Billig Content

  • Empfehlungen werden laut ZEW zugunsten von Inhalten mit geringsten Lizenzgebühren abgegeben

Mannheim, PTE, 22. August 2023

Empfehlungssysteme von #Streaming #Plattformen geben günstiger produzierten Inhalten mehr Chancen, tatsächlich breitenwirksam gesehen zu werden. Denn Empfehlungen werden, so eine Untersuchung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), tendenziell zugunsten der Inhalte mit den geringsten #Lizenzgebühren abgegeben.

Gewinnmaximierung als Ziel

Streaming Plattformen bieten gemischte #Content Bündel an, um das Interesse der Verbraucher zu monetarisieren. Für die Nutzung von Lizenzrechten zahlen sie Gebühren an die Hersteller. »Um den #Gewinn zu maximieren, kann es für die Streaming Dienste strategisch sinnvoll sein, bei den Empfehlungslisten vor allem Inhalte zu platzieren, bei denen die Lizenzgebühren besonders günstig sind«, erklärt #ZEW Forscher Jacopo Gambato.

Im Umkehrschluss könnten #Algorithmen dem Wissenschaftler folglich dazu beitragen, dass teure Produktionen seltener empfohlen werden, weil sie tendenziell höhere Lizenzgebühren haben. »Die Sichtbarkeit würde dadurch sinken«, so Luca Sandrini, Wissenschaftler an der Technischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Universität Budapest. Algorithmen hätten die #Möglichkeit, den Wettbewerb auf den Plattformen und auch die Nutzung zu steuern.

Freier #Wettbewerb unerwünscht

Streaming Dienste haben den Fachleuten nach ein Interesse daran, das Konsumverhalten in Richtung billig produzierter Inhalte zu lenken. Es bestehe daher ein Anreiz für die Anbieter, einen freien Wettbewerb auf den Plattformen zu verhindern. Dieser Anreiz lasse sich allerdings nicht empirisch bestätigen, denn die Algorithmen sowie personalisierte Empfehlungen für die Verbraucher seien nicht öffentlich einsehbar, heißt es abschließend.

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