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Polizei Gütersloh: Mit einem Guckloch fährt man nicht weitZoom Button

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Polizei Gütersloh: Mit einem Guckloch fährt man nicht weit

#Polizei #Gütersloh: Mit einem #Guckloch fährt man nicht weit

Versmold, 11. Januar 2024

2 Gucklöcher in vereisten Windschutzscheiben und die Tatsache, dass die jeweiligen Fahrer ohne vorgeschriebene Sehhilfen am Donnerstagmorgen, 11. Januar 2024, den Westheider Weg entlang fuhren, führten dazu, dass sie ihre Fahrt nicht fortsetzen durften. Ein 25 jähriger Mann aus #Bad #Rothenfelde und eine 18 jährige Versmolderin mussten dafür Verwarngelder zahlen.

Weitere 5 #Autofahrer durften erst weiterfahren, nachdem sie die Scheiben ihrer Autos rundherum freigekratzt hatten. Auch sie mussten Verwarngelder zahlen.

Alle angehaltenen Personen gaben »Eile« als Grund vor.

Die Kontrollen der Polizei in Versmold haben am Morgen zwischen 7.30 und 8 Uhr stattgefunden.

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