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Symbolbild: Jochen Schaft, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Bielefeld: Schwalbennester an Gebäuden dürfen nicht entfernt werden

#Bielefeld: #Schwalbennester an Gebäuden dürfen nicht entfernt werden

Bielefeld, 15. April 2024

Die immer seltener werdenden #Mehlschwalben bauen ihre Lehmnester gerne direkt unter den Dachtraufen von Wohnhäusern. #Rauchschwalben besiedeln vorzugsweise Tierställe und Scheunen. Beide Arten und deren Nester sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz ganzjährig geschützt. Darauf weist das Umweltamt der Stadt Bielefeld hin. Das bedeutet, dass Nester weder zerstört oder beschädigt, noch Netze zur Verhinderung einer Ansiedlung der Vögel am Haus angebracht werden dürfen. Auch dann nicht, wenn die Schwalben bereits auf dem Weg ins Winterquartier sind. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Auch Quartiere von Mauerseglern und Fledermäusen stehen unter Schutz.

Sollten im Rahmen eines Gebäudeabbruchs, einer Sanierung oder Nutzungsänderung Schwalbennester oder andere Quartiere entfernt werden müssen, ist das Umweltamt vorher frühzeitig zu informieren, um festzulegen, wie in Form von künstlichen #Nisthilfen Ersatz geschaffen werden kann. Gegen den »Dreck« helfen im übrigen Kotbretter, die unterhalb der Schwalbennester angebracht werden können.

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